Kosten einer GrundstücksvermessungVermessungsgebühren

Sie möchten die Grenze zu Ihrem Nachbarn vermessen lassen?

Die Gebührensätze für die Grenzvermessung sind in der Vermessungsgebühren- und Kostenordnung (VermGebKO) des Landes Brandenburg festgelegt.

Bei jeder Grenzvermessung werden die bestehenden Grenzen vor Ort untersucht und mit den maßgeblichen Unterlagen des Liegenschaftskatasters verglichen.

Die Kosten setzen sich aus einem Sockelbetrag (700 €) und der Grenzlänge, abhängig vom Bodenwert, zusammen. Bei einem Bodenwert bis 2 € (z.B. bei Ackerland) sind je angefangene 5 Meter Grenzlänge eine Gebühr von 20 € zu erheben. Bei einem Bodenwert bis 60 € (z.B. Bauland) erhöht sich diese Gebühr auf 35 €.

  • Grenzzeugnis
  • GrenzvermessungGrenzzeugnis zwischen
    Flurstück 212 und 213

    Das Grenzzeugnis ist die kostengünstigste Variante der Grenzvermessung. Der Antragsteller erhält eine beglaubigte Abschrift des Grenzzeugnisses. Eine Abmarkung der Grenzpunkte ist hierbei jedoch nicht möglich. Ebenso ist die Beteiligung der Grenznachbarn nicht vorgesehen.

    Beim Grenzeugnis sind die oben genannten Gebühren in einer Höhe von 50% anzusetzen. In nebenstehendem Beispiel soll ein Grenzzeugnis für die Grenze zwischen den Flurstücken 211 und 212 erstellt werden.

    Somit ergibt sich folgende Kostenermittlung:

    Leistungen Betrag in €
    Taristelle 4.4 Grenzzeugnis
    Bodenwert: 2,00 €/m² - 60,00 €/m²
    Vermessungsantrag einmalig: 700,00 €
    Grenzlänge 50 Meter (10 * 35,00 € je 5 Meter): 350,00 €
    50% der Gebühr nach Tst. 4.3.1 (1.050,00 €)
    525,00
    Zwischensumme 525,00
    MwSt 19% 99,75
    Endsumme 624,75
  • Abmarkung
  • GrenzvermessungAbmarkung zwischen
    Flurstück 212 und 213

    Sind Grenzpunkte bisher in der Örtlichkeit unvermarkt gewesen, oder ist eine frühere Abmarkung verloren gegangen, so können diese im Zuge einer Grenzvermessung wiederhergestellt und neu abgemarkt werden.

    Nach Abschluß der Vermessungsarbeiten werden die Grundstückseigentümer der betroffenen Grundstücke schriftlich zu einem Grenztermin geladen. In diesem Termin wird den Beteiligten die Abmarkung ihrer Grundstücksgrenzen bekanntgegeben und der Grenzverlauf erläutert. Die Anerkennungserklärungen der Grundstückseigentümer werden in einer Urkunde aufgenommen.

    Bei dieser Grenzvermessung sind die eingangs aufgeführten Gebühren in einer Höhe von 90% anzusetzen. Somit ergibt sich folgende Kostenermittlung:

    Leistungen Betrag in €
    Taristelle 4.5 Abmarkung
    Bodenwert: 2,00 €/m² - 60,00 €/m²
    Vermessungsantrag einmalig: 700,00 €
    Grenzlänge 50 Meter (10 * 35,00 € je 5 Meter): 350,00 €
    zzgl. 2 eingebrachte Abmarkung(en) zu je 20,00 €: 40,00 €
    90% der Gebühr nach Tst. 4.3.1 (1.090,00 €)
    981,00
    Zwischensumme 981,00
    MwSt 19% 186,39
    Endsumme 1167,39
  • Grenzfeststellung
  • GrenzvermessungGrenzfeststellung zwischen
    Flurstück 212 und 213

    Handelt es sich bei der zu vermessenden Grenze um eine nicht festgestellte Grenze, erfolgt im Zuge der Grenzvermessung eine Grenzfeststellung.

    Hierbei sind die eingangs aufgeführten Gebühren in voller Höhe anzusetzen.

    Auch bei dieser Grenzvermessung werden nach Abschluß der Vermessungsarbeiten die Grundstückseigentümer der betroffenen Grundstücke schriftlich zu einem Grenztermin geladen. In diesem Termin wird den Beteiligten die Abmarkung ihrer Grundstücksgrenzen bekanntgegeben und der Grenzverlauf erläutert. Die Anerkennungserklärungen der Grundstückseigentümer werden in einer Urkunde aufgenommen.

    Es ergibt sich für unser Beispiel für eine Grenzfeststellung folgende Kostenermittlung:

    Leistungen Betrag in €
    Taristelle 4.3.1 Grenzfeststellung
    Bodenwert: 2,00 €/m² - 60,00 €/m²
    Vermessungsantrag einmalig: 700,00 €
    Grenzlänge 50 Meter (10 * 35,00 € je 5 Meter): 350,00 €
    zzgl. 2 eingebrachte Abmarkung(en) zu je 20,00 €: 40,00 €
    1090,00
    Zwischensumme 1090,00
    MwSt 19% 207,10
    Endsumme 1297,10
    Sie möchten einen Teil Ihres Grundstückes veräußern und es zu diesem Zwecke teilen lassen?
  • Teilungsvermessung
  • Teilungsvermessung
    Zerlegung des Flurstücks 212

    Auch bei einer Teilungsvermessung sind die eingangs aufgeführten Gebühren bindend und in voller Höhe anzusetzen.

    Für die Ermittlung der anzurechnenden Grenzlängen sind die Länge der neu gebildeten Grenze und die Längen der bestehenden Grenzen, in welche die neue Grenze einbindet, einzubeziehen.

    Für unser Beispiel ergibt sich somit folgende Kostenermittlung:

    Leistungen Betrag in €
    Tarifstelle 4.3.1 Grenzfeststellung
    Bodenwert: 2,00 €/m² - 60,00 €/m²
    Vermessungsantrag einmalig: 700,00 €
    Grenzlänge 120 Meter (24 * 35,00 € je 5 Meter): 840,00 €
    zzgl. 2 eingebrachte Abmarkung(en) zu je 20,00 €: 40,00 €
    1.540,00
    Zwischensumme 1.540,00
    MwSt 19% 292,60
    Endsumme 1832,60

    Für die Bereitstellung der Vermessungsunterlagen und für die Übernahme der Vermessungsschriften in das Kataster fallen zusätzliche Kosten an.

    Bei den aufgeführten Kostenermittlungen handelt es sich um Beispiele. Da eine Grenzvermessung von der Länge der Grundstücksgrenzen abhängig ist, ist eine Kostenermittlung immer im Einzelfall notwendig.

    Auf Anfrage erstellen wir Ihnen gern eine Kostenschätzung für Ihren speziellen Fall.

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