Das Grenzzeugnis

Das Grenzzeugnis kann für jede festgestellte Grenze wiederholt erteilt werden. Für die Erstellung eines Grenzzeugnisses ist eine Grenzvermessung nötig.

Die Grenzvermessung ist ein hoheitliches Liegenschaftsvermessungsverfahren. Es werden die bestehenden Grenzen vor Ort untersucht und mit den maßgeblichen Unterlagen des Liegenschaftskatasters verglichen. Für nicht festgestellte Grenzen und für Grenzen, deren Katasternachweis widersprüchlich ist, kann kein Grenzzeugnis erstellt werden.

Die Ergebnisse der Grenzvermessung werden in den Vermessungsschriften dokumentiert und zusammen mit dem Grenzzeugnis der Katasterbehörde übergeben. Dort werden sie dauerhaft archiviert und stehen für eine spätere Vermessung wieder zur Verfügung.

GrenzzeugnisGrenzzeugnis

Der Antragsteller erhält eine beglaubigte Abschrift des Grenzzeugnisses. Eine Beteiligung der Grenznachbarn ist nicht vorgesehen.

Soweit nur Unklarheiten über den rechtmäßigen Grenzverlauf bestehen und keine Baumaßnahmen an der Grenze geplant sind, kann eine Grenzanzeige ein angemesseneres und kostengünstigeres Verfahren sein. Lassen Sie sich diesbezüglich von uns beraten.

Die Vermessung von Grundstücksgrenzen ist eine hoheitliche Handlung, es sind daher Gebühren nach dem Gebührengesetz des Landes Brandenburg zu erheben. Diese berechnen sich nach der Vermessungsgebühren- und Kostenordnung.

Im Kapitel Hilfe haben wir ein Beispiel für die Kosten eines Grenzzeugnisses aufgeführt. Auf Anfrage erhalten Sie eine Kostenschätzung für Ihren speziellen Fall.

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Jörg Schröder
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