Kosten einer Gebäudeeinmessung
Gemäß §23 Abs.2 BbgVermG ist ein neu errichtetes oder im Grundriss verändertes Gebäude durch die Katasterbehörde oder durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) einmessen zu lassen. Die Gebührensätze für die Einmessung sind in der Vermessungsgebühren- und Kostenordnung (VermGebKO) des Landes Brandenburg festgelegt.
Die Kosten richten sich dabei nach dem Wert des Gebäudes. Bei einem Gebäudewert von bis zu 50.000 € beträgt die Gebühr zur Einmessung 350 €.
Es ergibt sich folgende Kostenermittlung:
Tarifst. | Leistungen | Betrag in € |
4.1 4.1.1 | Einmessung baulicher Anlagen bei einem Wert der baul. Anlage bis 50.000 € | 350,00 € |
Zwischensumme | 350,00 € | |
MwSt 19% | 66,50 € | |
Endsumme | 416,50 € |
Bei baulichen Anlagen mit einem Wert von über 50.000 € bis 200.000 € beträgt die Gebühr 550 €.
Für ein Wohnhaus in dieser Wertspanne ergibt sich somit folgende Kostenermittlung:
Tarifst. | Leistungen | Betrag in € |
4.1 4.1.2 | Einmessung baulicher Anlagen bei einem Wert der baul. Anlage über 50.000 € bis 250.000 € | 550,00 € |
Zwischensumme | 550,00 € | |
MwSt 19% | 104,50 € | |
Endsumme | 654,50 € |
Für die Bereitstellung der Vermessungsunterlagen und für die Übernahme der Vermessungsschriften in das Kataster fallen zusätzliche Kosten an.
Da sich die Kosten für eine Gebäudeeinmessung nach dem Gebäudewert richten, ist, insbesondere für bauliche Anlagen mit einem höheren Gebäudewert, eine Kostenermittlung ratsam.
Auf Anfrage erstellen wir Ihnen gern eine Kostenschätzung für Ihren speziellen Fall.