Verfahren

Die Führung des Liegenschaftskatasters fällt in die Zuständigkeit der Kataster- und Vermessungsämter. Als darstellender Teil des Liegenschaftskatasters lag die Liegenschaftskarte (Flurkarte) dort über ein Jahrhundert nur in analoger Form vor. Dies entsprach nicht mehr den Anforderungen der modernen Zeit und der Aufbau eines Geo-Informationssytems war von Nöten. Im Jahr 2001 startete das durch die Europäische Union finanzierte Projekt FALKE (Forcierte ALK-Erstellung) zum Aufbau der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK). Ein weiterer Bestandteil von FALKE war die Integration der ebenfalls in analoger Form vorliegenden Bodenschätzungskarten in die ALK und somit der Aufbau von DIBOS (Digitalisiertes Bodenbeschreibungs-System).

Bei der Planung und Durchführung von FALKE arbeiteten die Kataster- und Vermessungsämter eng mit den ÖbVI und somit auch unserem Büro zusammen. Unsere Arbeit erstreckte sich dabei sowohl auf Datenerfassung (örtliche Passpunktbestimmung) als auch auf Digitalisierung, Datenaufbereitung, -prüfung und -konvertierung. Mit Ablauf des Jahres 2006 stand mit der ALK und mit DIBOS ein flächendeckendes Geo-Informationssystem für das Liegenschaftskataster im Land Brandenburg zur Verfügung. Um den Anforderungen eines modernen Geo-Informationssystems gerecht zu werden, wurde im Anschluß an der Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters (QL) gearbeitet.

Fast 40% der Fläche im Land Brandenburg besteht aus Wald. ¼ dieser Waldfläche wird durch die Ämter für Forstwirtschaft verwaltet. Unser Büro ist an Aufbau und Laufendhaltung eines Geo-Informationssystems (FICoS) für die Forstgrundkarten (FGK) und die Standortkarten (STOK) für diese Ämter beteiligt.

Um die Qualität der Forstgrundkarten zu verbessern, wurden diese an die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) und an Digitale Orthofotos (DOP) angepasst.

Zur Interpretation der historischen Waldentwicklung, auch um zukünftig Fehlentwicklungen korrigieren zu können, haben wir historische Karten für den Landesbetrieb Forst Brandenburg georeferenziert und digitalisiert.

Liegenschaften des Bundes sind nach einheitlichen Standards zu erfassen. Die hierfür geltenden Vorschriften sind die Baufachlichen Richtlinien Vermessung (BFR). Bei der Erfassung bundeseigener Liegenschaften werden durch unser Büro diese Vorschriften angewandt.

Im Rahmen des E-Government Projektes XPlanung wurde das Datenaustauschformat XPlanGml definiert, welches die Erfassung und den Austausch von Flächennutzungsplänen, Bebauungsplänen, Regionalplänen und Landschaftsplänen vereinheitlichen soll. Die Einführung dieses Standards wurde vom Deutschen Städtetag und vom Deutschen Städte- und Gemeindebund empfohlen.

Auf den nächsten Seiten möchten wir Ihnen für die hier genannten Verfahren einen kurzen Überblick über Ablauf und Durchführung geben.

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Jörg Schröder
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