Wertermittlung

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist ein Geschäft, welches wohl die meisten Menschen nur einmal im Leben tätigen. Der Preis der Immobilie ist dabei Verhandlungssache. Käufer und Verkäufer werden versuchen, diesen zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Um keinen der beiden Verhandlungspartner zu übervorteilen, kann ein Verkehrtswertgutachten als Verhandlungsgrundlage dienen.

Ein Verkehrswertgutachten ermittelt den am Markt erzielbaren Preis, den Verkehrswert einer Immobilie. Dieser Begriff ist gesetzlich definiert:

"Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre." (§ 194 BauGB)

Wie die Definition schon andeutet, können Verkehrswertgutachten über bebaute und unbebaute Grundstücke, aber auch über Rechte an Grundstücken, wie Erbbau- oder Nutzungsrechte, Dienstbarkeiten, Überbauten oder Notwege erstellt werden. Verkehrswertgutachten dienen dem privaten Geschäftsverkehr, sie werden aber auch in öffentlich-rechtlichen Verfahren, wie z.B.: dem Planfeststellungsverfahren, benötigt.

Verkehrswertgutachten können Sie in unserem Büro in Auftrag geben.

Sachverständiger für Grundstücks- und Immobilienbewertung in unserem Büro ist Herr Bertram Kunze: externer Link zu Sachverständiger für Grundstücks- und Immobilienbewertung Bertram Kunzewww.sv-kunze.de

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