Vermessung von Nutzungsarten
Im Liegenschaftskataster wird die Nutzungsart als ein Merkmal des Flurstücks geführt. Diese Angabe wird von Behörden und Institutionen vielfältig, unter anderem zur Besteuerung und zur Festlegung von Beiträgen und Gebühren, genutzt.
Zur Änderung der Angaben im Liegenschaftskataster ist eine örtliche Besichtigung des Grundstücks und unter Umständen eine Vermessung notwendig. Die Vermessung und die Erstellung der Unterlagen geschieht auf einfache Art und Weise, ein entsprechender Antrag kann somit kostengünstig erledigt werden.

In nebenstehender Grafik wurden nach einer örtlichen Besichtigung für das Flurstück 212 zwei neue Nutzungsartenabschnitte eingeführt. Der obere Abschnitt hat die Nutzungsart Wohnbaufläche erhalten, der untere Abschnitt wird als Ackerland genutzt. Für die neu eingeführten Nutzungsartenabschnitte werden die Flächen bestimmt und in das Liegenschaftskataster eingeführt.
Im Kapitel Wissen finden Sie ein Verzeichnis der aktuell im Land Brandenburg geführten Nutzungsarten.