Arten der tatsächlichen Nutzung und der Klassifizierungen
Tatsächliche Nutzung
In der Liegenschaftskarte und im Liegenschaftsbuch wird die tatsächliche Nutzung als eine Eigenschaft des Flurstücks geführt. Diese beschreibende Angabe wird von Behörden und Institutionen vielfältig, unter anderem zur Besteuerung und zur Festlegung von Beiträgen und Gebühren, genutzt. Sie findet auch Anwendung bei der Beantragung von Fördermitteln und EU-Beihilfen in der Landwirtschaft.
Die Nutzung eines Flurstücks wird bei den hoheitlichen Aufgaben Grenzvermessung, Teilungsvermessung und im Zuge einer Gebäudeeinmessung aktualisiert und in das Liegenschaftskatster übernommen. Die Neuvermessung der Flurstücksnutzung kann aber auch in einer vereinfachten Nutzungsartenvermessung durchgeführt werden.
Die Nutzungsarten werden flächendeckend geführt und mit einer dreistelligen Nummer verschlüsselt. Bei analogen Ausgaben werden in der Regel Abkürzungen präsentiert. Die folgende Tabelle enthält alle im Land Brandenburg gemäß Nutzungsartenerlass vom 25. Januar 2008 geführten Nutzungsarten mit ihren Schlüsselnummern und Abkürzungen.
Schlüssel | Abk. | Bezeichnung | Beschreibung |
---|---|---|---|
GF | Gebäude- und Freifläche | Flächen mit Gebäuden und baulichen Anlagen sowie unbebaute Flächen (Freiflächen), die Zwecken der Gebäude untergeordnet sind. Zu den unbebauten Flächen zählen Vorgärten, Hausgärten, Spielplätze, Stellplätze und andere Flächen, es sei denn, dass sie wegen eigenständiger Verwendung nach der vorgefundenen Nutzung auszuweisen sind. Die unbebauten Flächen gelten gewöhnlich als der Bebauung untergeordnet, wenn sie das 10fache der bebauten Fläche nicht überschreiten. Hausgärten bis zu 0,1 ha, im übrigen Flächen bis zu 0,2 ha gelten bei obiger Nutzung als der Bebauung untergeordnet. | |
GFÖ | Gebäude- und Freifläche Öffentliche Zwecke | Gebäude- und Freiflächen, die vorherrschend der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen und der Allgemeinheit zugänglich sind. | |
111 | Verwaltung | ||
112 | Bildung und Forschung | ||
113 | Kultur | ||
114 | Religiöse Einrichtungen | ||
115 | Gesundheit | ||
116 | Soziales | ||
117 | Sicherheit und Ordnung | ||
118 | Friedhof | ||
130 | GFW | Gebäude- und Freifläche Wohnen | Gebäude- und Freiflächen, die vorherrschend Wohnzwecken dienen. |
140 | GFHD | Gebäude- und Freifläche Handel und Dienstleistungen | Gebäude- und Freiflächen, die vorherrschend Einrichtungen von Handel und Wirtschaft dienen. Hierzu gehören auch Praxen der freien Berufe. |
144 | Handel | ||
145 | Messe, Ausstellung | ||
170 | GFGI | Gebäude- und Freifläche Gewerbe und Industrie | Gebäude- und Freiflächen, die vorherrschend gewerblichen und industriellen Zwecken dienen. |
210 | GFMI | Gebäude- und Freifläche Mischnutzung mit Wohnen | Gebäude- und Freiflächen, die verschiedenen Nutzungen dienen, ohne dass eine Nutzung vorherrscht. |
250 | GFVS | Gebäude- und Freifläche zu Versorgungsanlagen | Gebäude- und Freiflächen, die vorherrschend der Versorgung dienen. |
251 | Wasser | ||
252 | Elektrizität | ||
255 | Öl | ||
258 | Wärme | ||
260 | GFES | Gebäude- und Freifläche zu Entsorgungsanlagen | Gebäude- und Freiflächen, die vorherrschend der Beseitigung von flüssigen oder festen Abfallstoffen dienen. |
261 | Abwasserbeseitigung | ||
262 | Abfallbeseitigung | ||
GFE | Gebäude- und Freifläche Erholung | Gebäude- und Freiflächen, die vorherrschend dem Sport, der Freizeit, der Erholung oder dazu dienen, Tiere oder Pflanzen zu zeigen. | |
285 | Camping | ||
287 | Zoologie | ||
BF | Betriebsfläche | Unbebaute Flächen, die vorherrschend gewerblich, industriell oder für Zwecke der Ver- und Entsorgung genutzt werden. | |
310 | BFAB | Betriebsfläche Abbauland | Flächen, die durch Abbau der Bodensubstanz genutzt werden. Für den Abbau vorbereitete Flächen, z.T. ausgebeutete Flächen und Sicherheitsstreifen, sind in die als Abbauland bezeichnete Fläche einzubeziehen. |
311 | Sand | ||
312 | Kies | ||
316 | Kohle | ||
317 | Torf | ||
320 | BFHA | Betriebsfläche Halde | Flächen, auf denen aufgeschüttetes Material dauernd gelagert wird. |
340 | BFVS | Betriebsfläche Versorgungsanlage | Unbebaute Flächen, die vorherrschend der Versorgung dienen. |
341 | Wasser | ||
350 | BFES | Betriebsfläche Entsorgungsanlage | Unbebaute Flächen, auf denen Abfallstoffe deponiert werden. |
351 | Abfall | ||
353 | Abwasser | ||
400 | ERH | Erholungsfläche | Flächen, die vorherrschend dem Sport, der Erholung oder dazu dienen, Tiere oder Pflanzen zu zeigen. Bauliche Anlagen (z.B. Nebenanlagen wie Kioske, Gartenhäuser, Umkleideräume) werden nicht gesondert ausgewiesen. |
410 | SPO | Erholungsfläche Sportfläche | Flächen, die vorherrschend dem Sport dienen. Bauliche Anlagen (z.B. Nebenanlagen wie Bootshäuser, Vereinshäuser) werden nicht gesondert ausgewiesen |
412 | Golfplatz | ||
416 | Schwimmbad, Freibad | ||
420 | GRÜ | Erholungsfläche Grünanlage | Flächen, die vorherrschend der Erholung dienen. Hierzu gehören auch Kleingärten und Wochenendplätze, die der Freizeitgestaltung und Erholung dienen. Innerhalb von Grünanlagen befindliche Einrichtungen wie Spielplätze werden nicht besonders ausgewiesen. |
421 | Park | ||
423 | Zoologischer Garten | ||
424 | Wildgehege | ||
430 | CP | Erholungsfläche Campingplatz | Flächen, die als Zelt- oder Wohnwagenplatz genutzt werden. |
VK | Verkehrsfläche | Flächen, die dem Straßen-, Schienen-, Luft- oder Schiffsverkehr dienen. | |
510 | S | Verkehrsfläche Straße | Flächen, die nach allgemeiner Auffassung als Straße zu bezeichnen sind. Zu den als Straße nachzuweisenden Flächen gehören gewöhnlich auch die Trenn-, Seiten- und Schutzstreifen, Brücken, Gräben und Böschungen, Parkstreifen und ähnliche Einrichtungen |
520 | WEG | Verkehrsfläche Weg | Flächen, die nach allgemeiner Auffassung als Weg zu bezeichnen sind. |
530 | PL | Verkehrsfläche Platz | Flächen, die vorherrschend zum Abstellen von Fahrzeugen, Abhalten von Märkten und Durchführen von Veranstaltungen dienen. |
531 | Parkplatz | ||
532 | Rastplatz | ||
540 | BGL | Verkehrsfläche Bahngelände | Flächen, die vorherrschend dem schienengebundenen Verkehr dienen. Hierzu gehören der Bahnkörper mit Gleisanlagen, Böschungen, Brücken, Gräben und Schutzstreifen sowie die Bahnsteige; Ladestraßen, Laderampen, Lagerplätze und dergleichen; die auf der freien Strecke befindlichen Flächen mit Wärterhäuschen, Blockhäuschen, Transformatoren und dergleichen. |
550 | FPL | Verkehrsfläche Flugplatz | Flächen, die vorherrschend dem Luftverkehr dienen. |
560 | VKS | Verkehrsfläche Schiffsverkehr | Flächen zu Lande, die vorherrschend dem Schiffsverkehr dienen. |
561 | Hafenanlage | ||
LW | Landwirtschaftsfläche | Flächen, die dem Ackerbau, der Wiesen- und Weidewirtschaft, dem Gartenbau oder dem Weinbau dienen. | |
610 | A | Landwirtschaftsfläche Ackerland | Flächen, die dem feldmäßigen Anbau von Getreide, Hülsenfrüchten, Hackfrüchten, Futterpflanzen, Handels- und Gartengewächsen dienen. |
611 | Ackerland | ||
613 | Hopfen | ||
620 | GR | Landwirtschaftsfläche Grünland | Grasflächen, die gemäht oder geweidet werden. |
621 | Grünland | ||
630 | G | Landwirtschaftsfläche Gartenland | Flächen, die dem Gartenbau dienen. |
631 | Gartenland | ||
632 | Baumschule | ||
640 | GW | Landwirtschaftsfläche Weingarten | Flächen, die dem Weinbau dienen. |
650 | MO | Landwirtschaftsfläche Moor | Unkultivierte Flächen mit einer mindestens 20 cm starken oberen Schicht aus vertorften oder vermoorten Pflanzenresten, soweit nicht Abbauland. Ein geringwertiger Baumbestand (Gehölz) ändert nicht den Charakter Moor. |
660 | HEI | Landwirtschaftsfläche Heide | Unkultivierte, sandige, meist mit Heidekraut oder Ginster bewachsene Flächen. Ein geringwertiger Baumbestand (Gehölz) ändert nicht den Charakter Heide. |
OBST | Landwirtschaftsfläche Obstanbaufläche | Flächen, die vorherrschend dem Intensivobstbau dienen und mit Obstbäumen und -sträuchern bestanden sind. | |
671 | Obstbaumanlage | ||
690 | LWBR | Brachland | Flächen, die der Landwirtschaft dienen, aber offensichtlich seit längerem nicht mehr genutzt werden. |
700 | WALD | Waldfläche | Flächen, die mit Laub und Nadelbäumen bewachsen sind und hauptsächlich forstwirtschaftlich genutzt sind. |
710 | LH | Waldfläche Laubwald | Flächen, die mit Laubbäumen bewachsen sind. |
720 | NH | Waldfläche Nadelwald | Flächen, die mit Nadelbäumen bewachsen sind. |
730 | LNH | Waldfläche Mischwald | Flächen, die mit Laub- und Nadelbäumen gemischt bewachsen sind und bei denen der Charakter eines reinen Bestandes nicht vorherrscht. |
740 | GH | Waldfläche Gehölz | Flächen, die mit Sträuchern oder vereinzelten Bäumen bewachsen sind. |
WA | Wasserfläche | Flächen, die ständig oder zeitweilig mit Wasser bedeckt sind, gleichgültig, ob das Wasser in natürlichen oder künstlichen Betten abfließt oder steht. Hierzu gehören auch Böschungen, Leinpfade und dergleichen. | |
810 | WAF | Wasserfläche Fließgewässer | Flächen, die nach allgemeiner Auffassung als Fließgewässer zu bezeichnen sind, z.B. Fluss, Kanal, Graben, Fleet, Bach. |
830 | WAH | Wasserfläche Hafen | Flächen, die nach allgemeiner Auffassung als Hafen zu bezeichnen sind. |
860 | WAS | Wasserfläche Stehendes Gewässer | Flächen, die nach allgemeiner Auffassung als stehendes Gewässer zu bezeichnen sind, z.B. See, Teich, Stausee, Speicherbecken. |
890 | WASU | Wasserfläche Sumpf | Flächen, die nach allgemeiner Auffassung als Sumpf zu bezeichnen sind. |
Flächen anderer Nutzung | |||
SF | Schutzfläche | Flächen, deren Hauptzweck dem Schutz von Anlagen oder Landschaftsteilen dienen. | |
922 | Trigonometrischer Punkt | ||
930 | HIST | Historische Anlage | Flächen, auf denen sich historische Anlagen befinden, sofern nicht vom Charakter der Anlage her die Zuordnung zu einer Nutzungsart der Gruppe Gebäude- und Freifläche zutreffender ist. |
932 | Turm | ||
940 | FHF | Friedhof | Flächen, die zur Bestattung dienen oder gedient haben, sofern nicht vom Charakter der Anlagen her die Zuordnung zur Nutzungsart Grünanlage zutreffender ist. |
950 | U | Unland | Flächen, die nicht geordnet genutzt werden, wie Felsen, Steinriegel, größere Böschungen, Dünen, stillgelegtes Abbauland. |
Einige Arten der tatsächlichen Nutzung werden in der Liegenschaftskarte durch ein besonderes Symbol präsentiert. Diese Symbole können Sie bei den Erläuterungen zur Liegenschaftskarte einsehen. Bei Bildschirmpräsentationen erhalten die Nutzungsarten in der Regel Flächenfarben, die an die topografische Kartografie angelehnt sind. Ein Beispiel können Sie bei unserer ALKIS-Präsentation einsehen.
Gesetzliche Klassifizierung
Weiterhin wird im Liegenschaftskataster die gesetzliche Klassifizierung als eine Grundstückseigenschaft geführt. Damit werden die auf den Grund und Boden bezogene öffentlich-rechtliche Beschränkungen, Belastungen oder andere Eigenschaften nachgewiesen. Die materiellen Festlegungen gründen auf besonderen Rechtsvorschriften. Die Zuordnung, Einstufung, Widmung und Abgrenzung obliegt den hierfür zuständigen Stellen. Im Liegenschaftskataster haben die öffentlich-rechtlichen und sonstigen Festlegungen nur nachrichtlichen Charakter.
Da nur ausgewählte Flächen den öffentlich-rechtlichen Festlegungen unterliegen, wird die Eigenschaft "gesetzliche Klassifizierung" nicht flächendeckend geführt.
Flächen des landwirtschaftlichen Vermögens und der Bodenschätzung
Kennung: 32
Schlüssel | Abk. | Bezeichnung | Beschreibung |
---|---|---|---|
Ackerland | |||
211 | A | Ackerland | Flächen, die insbesondere dem Anbau von Getreide, Hülsenfrüchten, Hackfrüchten und Futterpflanzen, Ölfrüchten und Faserpflanzen sowie Feldgemüse dienen. Dazu gehören auch Flächen des Obstbaus mit ackerbaulicher Unternutzung außerhalb von Plantagen. |
212 | AGR | Acker-Grünland | Flächen, auf denen vorherrschende Ackernutzung regelmäßig mit Grünlandnutzung abwechselt. |
213 | HACK | Acker-Hackrain | Flächen geringer Ertragsfähigkeit, die nur unter erschwerten Bedingungen ackerbaulich genutzt werden können und nach den natürlichen Verhältnissen als Ackerland geschätzt worden sind. |
Grünland | |||
231 | GR | Grünland | Dauergrasflächen, die gemäht oder geweidet werden. Dazu gehören auch Flächen des Obstbaus mit Grünland-Unternutzung außerhalb von Plantagen. |
232 | GRA | Grünland-Acker | Flächen, auf denen vorherrschende Grünlandnutzung regelmäßig mit Ackernutzung abwechselt. |
233 | HACK | Grünland-Hackrain | Flächen geringer Ertragsfähigkeit, die nur unter erschwerten Bedingungen ackerbaulich genutzt werden können und nach den natürlichen Verhältnissen als Grünland geschätzt worden sind. |
234 | W | Wiese | Dauergrasflächen, die infolge ihrer feuchten Lage nur gemäht werden können. |
235 | STR | Streuwiese | Flächen, die nur oder hauptsächlich durch Entnahme von Streu genutzt werden. |
236 | HU | Hutung | Flächen geringer Ertragsfähigkeit, die nicht bestellt werden und nur eine gelegentliche Weidenutzung zulassen. |
Gartenland | |||
241 | G | Gartenland | Flächen, die dem Anbau von Gartengewächsen dienen. Dazu gehören auch nicht öffentliche Parkanlagen bis zu 50 Ar Größe und Hausgärten über 10 Ar Größe. |
Straßenflächen
Kennung: 33
Schlüssel | Abk. | Bezeichnung | Beschreibung |
---|---|---|---|
310 | BAB | Bundesautobahn | Flächen, die durch Widmung die Eigenschaft einer Bundesfernstraße -Bundesautobahn- erhalten haben (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. Abs. 3 Bundesfernstraßengesetz). |
320 | B | Bundesstraße | Flächen, die durch Widmung die Eigenschaft einer Bundesfernstraße -Bundesstraße- erhalten haben (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 Bundesfernstraßengesetz). |
330 | L | Landesstraße | Flächen, die durch Widmung die Eigenschaft einer Landesstraße erhalten haben (§ 3 Abs. 2 Brandenburgisches Straßengesetz). |
340 | K | Kreisstraße | Flächen, die durch Widmung die Eigenschaft einer Kreisstraße erhalten haben (§ 3 Abs. 3 Brandenburgisches Straßengesetz). |
350 | GS | Gemeindestraße | Flächen, die durch Widmung die Eigenschaft einer Gemeindestraße erhalten haben (§ 3 Abs. 4 Brandenburgisches Straßengesetz). |
360 | SOS | Sonstige öffentliche Straße | Flächen, die durch Widmung die Eigenschaft einer sonstigen öffentlichen Straße erhalten haben (§ 3 Abs. 5 Brandenburgisches Straßengesetz). |
Gewässerflächen
Kennung: 34
Schlüssel | Abk. | Bezeichnung | Beschreibung |
---|---|---|---|
410 | GIB | Gewässer I. Ordnung -Bundeswasserstraße- | Gewässer, die in Anlage 1 Teil A zu § 3, Abs. 1, Nr. 1 des Brandenburgischen Wassergesetzes aufgeführt sind. |
420 | GIL | Gewässer I. Ordnung -Landesgewässer- | Gewässer, die in Anlage 1 Teil B und C zu § 3, Abs. 1, Nr. 1 des Brandenburgischen Wassergesetzes aufgeführt sind. |
430 | GII | Gewässer II. Ordnung | Alle anderen oberirdischen Gewässer nach § 3, Abs. 1, Nr. 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes. |