Darstellungen der Liegenschaftskarte
Dem Laien sind die Darstellungen in der amtlichen Liegenschaftskarte, oft auch als Katasterkarte bezeichnet, nicht immer verständlich. Daher haben wir die wichtigsten Inhalte der Liegenschaftkarte in einer beispielhaften Darstellung zusammengestellt.
Bitte fahren Sie mit der Maus über die Karte, nach eine kleinen Verzögerung wird die Symbolik in einem erscheindenden Tooltip erklärt. Bei einem Klick auf die linke Maustaste springen Sie zur ausführlichen Erklärung des Kartensymbols.
Flurstücke, Flurstücksgrenzen und Grenzpunkte
 | - Flurstücksgrenze
- Eine Flurstücksgrenze ist die Begrenzungslinie eines Flurstücks. Eine Flurstücksgrenze verläuft geradlinig, in Ausnahmefällen auch als Kreisbogen zwischen zwei Grenzpunkten.
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 | - Flurstücksnummer
- Die Flurstücksnummer ist eine eindeutige Bezeichnung eines Flurstücks innerhalb einer Flur. Die Flurstücke werden heute innerhalb einer Flur durchlaufend nummeriert. Ältere Flurstücke können noch eine Bezeichnung mit Zähler und Nenner aufweisen.
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 | - vermarkter Grenzpunkt
- Ein Grenzpunkt, der in der Örtlichkeit mit einem sichtbaren Grenzzeichen gekennzeichnet ist. Dies können Grenzsteine oder Marken und Bolzen mit der Aufschrift "Grenzpunkt" sein.
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 | - unvermarkter Grenzpunkt
- Ein Grenzpunkt, der in der Örtlichkeit nicht durch ein Grenzzeichen gekennzeichnet ist. Das kann Grenzpunkte betreffen, die örtlich durch eine Gebäude-, Mauer- oder Zaunecke gekennzeichnet sind. Andererseits werden mit dieser Signatur auch Grenzpunkte dargestellt, die nicht abgemarkt wurden. Das betrifft auch Grenzpunkte nicht festgestellter Grenzen.
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 | - Flurgrenze
- Soweit Flurstücksgrenzen gleichzeitig mit einer höherrangigen Grenzen belegt sind, wird diese Grenze an markanten Stellen mit einer Begleitsignatur markiert. Höherrangige Grenzen können Flurgrenzen, Gemarkungsgrenzen, politische Grenzen oder Begrenzungen von öffentlich-rechtlichen Verfahren sein.
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Grenzeinrichtungen
 | - Grenzhecke
- Eine Flurstücksgrenze, die in der Örtlichkeit durch eine Hecke gekennzeichnet wird. Die Grenzhecke kann einseitig oder beidseitig ausgeprägt sein.
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 | - Grenzzaun
- Eine Flurstücksgrenze, die in der Örtlichkeit durch einen Zaun gekennzeichnet wird. Der einseitige Grenzzaun ist nach einem Flurstück ausgerichtet, er wird durch einen Grundstückseigentümer unterhalten. Der beidseitige Grenzzaun steht mittig auf der Flurstücksgrenze und wird durch beide Grundstückseigentümer unterhalten.
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 | - Grenzmauer
- Eine Flurstücksgrenze, die in der Örtlichkeit durch eine Mauer gekennzeichnet wird. Die einseitige Grenzmauer ist nach einem Flurstück ausgerichtet und wird durch einen Grundstückseigentümer unterhalten. Der gemeinsame Grenzmauer steht mittig auf der Flurstücksgrenze und wird durch beide Grundstückseigentümer unterhalten. Die beidseitige Grenzmauer besteht aus zwei Mauern, die jeweils auf einem Grundstück stehen.
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 | - Futtermauer, Stützmauer als Grenzmauer
- Eine Futtermauer ist eine einseitige oder beidseitige Mauer, die Abgrabungen oder Aufschüttungen sichert.
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Gebäude
Bei Gebäuden wird der äußere Umring und alle wesentlichen, den Grundriss des Gebäudes betreffenden Gebäudeteile, erfasst.
Geschlossene Gebäudekanten werden durch eine durchgezogene Linie gekennzeichnet. Offene Gebäudebegrenzungen, z.B. offene Hallen werden durch eine kurz gestrichelte Linie markiert.
Für Gebäude, deren Gebäudekanten lang gestrichelt dargestellt sind, liegt keine amtliche Vermessung vor. Diese Gebäude wurden aus anderen Quellen, insbesondere aus Luftbildern entnommen. Eine geometrisch richtige Lage und Größe dieser Gebäude, insbesondere in Bezug zu den Grundstücksgrenzen kann nicht garantiert werden.
Eine Liste der im Liegenschaftskataster nachgewiesenen einmessungspflichtigen Gebäude haben wir für Sie aufgestellt.
 | - Wohngebäude oder öffentliches Gebäude mit Hausnummer
- Wohngebäude, öffentliche Gebäude oder gemischt genutzte Gebäude, bei denen die Wohn- oder öffentliche Nutzung überwiegt, werden in der Liegenschaftskarte schräg schraffiert dargestellt. Das Hauptgebäude auf dem Grundstück enthält die Hausnummer, die zur Straße ausgerichtet ist.
Öffentliche Gebäude erhalten in der Regel eine Gebäudebezeichnung, die die Nutzung spezifiziert. Bei besonderen Gebäuden wird der Eigenname angegeben. |
 | - sonstige Gebäude
- Sonstige Gebäude, insbesondere Wirtschafts-, Industrie- oder Nebengebäude, werden in der Liegenschaftskarte rechtwinklig zur längeren Gebäudeseite schraffiert dargestellt. Das Hauptgebäude auf dem Grundstück enthält die Hausnummer. Einige Gebäudetypen erhalten als besondere Kennzeichnung der Nutzung ein Symbol oder eine Bezeichnung.
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 | - Durchfahrt im Gebäude
- Durchfahrten im Gebäude erhalten diese besondere Kennzeichnung. Die gestrichelten Begrenzungslinien sind lagerichtig dargestellt, die sich kreuzenden Linien sind eine Signatur.
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 | - Markierung für eine Überdachung oder offene Halle
- Offene Hallen, Überdachungen oder Carports erhalten diese Signatur. Die offenen Gebäudeseiten werden dann kurz gestrichelt dargestellt.
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Arten der tatsächlichen Nutzung
Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen erhalten in der Liegenschaftskarte eine besondere Signatur. Landwirtschaftliche Flächen, die längerfristig brach liegen, erhalten eine zusätzliche Bezeichnung.
Eine Liste der im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Arten der tatsächlichen Nutzung haben wir für Sie aufgestellt.
 | - Nutzungsartengrenze
- Begrenzungen von Flächen mit unterschiedlichen Nutzungen werden kurz gestrichelt dargestellt.
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 | - Ackerland
- Die Fläche wird ackerbaulich genutzt.
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 | - Streuobstacker
- Die Fläche wird als Streuobstacker genutzt.
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 | - Hopfen
- Die Fläche wird zum Anbau von Hopfen genutzt.
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 | - Spargel
- Die Fläche wird zum Anbau von Spargel genutzt.
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 | - Grünland
- Die Fläche wird als Grünland oder Wiese genutzt.
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 | - Streuobswiese
- Die Fläche wird als Streuobstwiese genutzt.
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 | - Gartenland
- Die Fläche wird als Gartenland genutzt.
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 | - Baumschule
- Die Fläche wird als Baumschule genutzt.
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 | - Weingarten
- Die Fläche wird als Weingarten genutzt.
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 | - Moor
- Die Fläche ist eine wirtschaftlich nicht nutzbare Moorfläche.
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 | - Heide
- Die Fläche ist Heidefläche.
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 | - Obstbaumanlage
- Die Fläche wird als Obstbaumanlage genutzt.
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 | - Obststrauchanlage
- Die Fläche wird als Obststrauchanlage genutzt.
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 | - Laubwald
- Die Fläche wird als Laubwald genutzt.
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 | - Nadelwald
- Die Fläche wird als Nadelwald genutzt.
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 | - Mischwald
- Die Fläche wird als Mischwald genutzt.
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 | - Gehölz
- Die Fläche ist mit Gehölz bewachsen.
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Geländeform
 | - Höhenpunkt mit Höhenzahl
- Ein in der Höhe über den Meersespiegel bestimmter Geländepunkt. Höhenwerte werden im System DHHN92 angegeben.
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 | - Böschung
- Eine Böschung ist eine natürliche oder künstlich entstandene geneigte Geländefläche. Die Ober- und Unterkante einer Böschung ist in der Liegenschaftskarte lagerichtig dargestellt, die geneigte Fläche wird durch eine Böschungsschraffur gekennzeichnet. Das Gelände fällt in Richtung der halb gezeichneten Böschungsanstriche.
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Geodätische Festpunkte
 | - Trigonometrischer Festpunkt mit Punktnummer
- Trigonometrische Punkte sind höherrangige Festpunkte des Dreiecksnetzes der Landesvermessung. Sie werden durch ein Dreieck symbolisiert.
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 | - Amtlicher Lagefestpunkt mit Punktnummer
- Amtlicher Lagefestpunkte der Landesvermessung werden durch einen Kreis symbolisiert.
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 | - Amtlicher Höhenfestpunkt mit Punktnummer
- Amtliche Höhenfestpunkte werden durch zwei Kreise symbolisiert.
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Das vollständige Verzeichnis der im Land Brandenburg in der Liegenschaftskarte verwendeten Kartenzeichen und -symbole steht zum Download bereit:
Kartenzeichen (413 kb)