Die Baukontrollmessung

Die Brandenburgische Bauordnung fordert im §68 Abs.3:

"Die Einhaltung der festgelegten Grundfläche und Höhenlage ist der Bauaufsichtsbehörde binnen zwei Wochen nach Baubeginn durch Vorlage einer Einmessungsbescheinigung eines Vermessungs­ingenieurs nachzuweisen." BbgBO §68 (3) 2

Diese Einmessung schützt die Investition des Bauherrn. Zu diesem kurz nach Baubeginn liegenden Termin können festgestellte Abweichungen der Bauausführung noch ohne große finanzielle Verluste korrigiert oder rückgängig gemacht werden.

Beispiel BaukontrollmessungKontrolle des auf dem Flurstück 575 neu errichteten Gebäudes

In einer örtlichen Aufmessung wird die Lage und Höhe der Grundplatte bzw. des angelegten Kellergeschosses bestimmt und mit den Sollwerten der Baugenehmigung verglichen. Die Ergebnisse der Einmessung werden in einem Protokoll festgehalten und dem Bauherrn oder der Bauaufsichtsbehörde direkt übermittelt.

Die Baukontrollmessung wird durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenier ausgeführt. Die Leistung rechnet er nach der Vermessungsgebühren- und Kostenordnung ab.

Neben der Baukontrollmessung ist die katastermäßige Gebäudeeinmessung durch den Bauherrn zu veranlassen. Diese Gebäudeeinmessung kann zusammen mit der Baukontrollmessung erfolgen, wenn der zu überprüfende Grundriss dem künftigen Gebäudegrundriss - abgesehen von geringfügigen Abweichungen - entspricht. Das spart dem Bauherrn Zeit und Kosten. Bitte lassen Sie sich durch mich über die dazu notwendige Verfahrensweise beraten.

Einige Beispiele für die Kosten einer Baukontrollmessung finden Sie im Kapitel Hilfe. Gern gebe ich Ihnen eine Kostenschätzung ab.

Vor einigen Jahren haben wir unser Büro ausgebaut. Das Protokoll zur Baukontrollmessung können Sie als Beispiel downloaden:
PDF-DokumentBescheinigung zur Baukontrolle (100kb)

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Jörg Schröder
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