Kosten eines Bauvorhabens

Der Amtliche Lageplan

Grundlage für die rechtmäßige Errichtung eines Gebäudes ist eine gültige Baugenehmigung oder ein durchgeführtes Bauanzeige- bzw. vereinfachtes Bauanzeigeverfahren. Der Bauantrag wird durch den Bauherren gestellt. Zur Erstellung der notwendigen Unterlagen für einen Bauantrag (Bauvorlage) ist durch den Bauherren ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser zu bestellen. Um das Bauvorhaben planen und letztendlich auf dem Baugrundstück in der richtigen Lage und Höhe anordnen zu können, erhält der Bauherr bzw. der Entwurfsverfasser vom Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur den Amtlichen Lageplan von seinem Grundstück als Vorabausfertigung.

Die Gebührensätze für die Erstellung eines Amtlichen Lageplanes sind in der Vermessungsgebühren- und Kostenordnung (VermGebKO) des Landes Brandenburg festgelegt.

Die Kosten für den Amtlichen Lageplan richten sich nach der Flächengröße des Baufeldes.

In nachfolgendem Kostenbeispiel gehen wir von einem Baugrundstück mit einer Baufeldgröße von unter 1000 m² aus.

Es ergibt sich folgende Kostenermittlung:

Tarifst. Leistungen Betrag in €
5.1
5.1.1
Amtlicher Lageplan
Gebühr für die Erstellung eines amtlichen Lageplans bis zu einer Baufeldgröße von 1.000 m² gemäß § 3 Absatz 2 BbgBauVorlV.
Grundgebühr:
900,00 €
Zwischensumme 900,00 €
MwSt 19% 171,00 €
Endsumme 1071,00 €
Die Baukontrollmessung und die katasterrechtliche Gebäudeeinmessung

Binnen zwei Wochen nach Baubeginn ist der Bauaufsichtsbehörde die Einhaltung der in der Baugenehmigung festgelegten Grundfläche und Höhenlage nachzuweisen (BbgBO §68). Diesen Nachweis erstellt der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur aufgrund einer örtlichen Aufnahme, der Baukontrollmessung.

Mit Fertigstellung des Bauvorhabens ist der Bauherr nach §23 Abs.2 BbgVermG verpflichtet, das Gebäude oder die Grundrissveränderung durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur einmessen zu lassen. Diese Gebäudeeinmessung dient der Fortführung der Amtlichen Liegenschaftskarte.

Um dem Bauherrn Kosten zu ersparen, führt der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur die Gebäudeeinmessung möglichst zusammen mit der Baukontrollmessung durch.

Die Gebührensätze hierfür sind in der Vermessungsgebühren- und Kostenordnung (VermGebKO) des Landes Brandenburg festgelegt. Die Gebühren richten sich hierbei nach dem Wert des Gebäudes:

Tarifst. Leistungen Betrag in €
5.2 Grundflächen- und Höhennachweis
Einmessung nach der Brandenburgischen Bauordnung für die Einhaltung der festgelegten Grundfläche und Höhenlage
10% der Gebühr nach der Tst. 4.1 (550,00 €)
55,00 €
4.1
4.1.2
Einmessung baulicher Anlagen
bei einem Wert der baul. Anlage über 50.000 € bis 250.000 €
550,00 €
Zwischensumme 605,00 €
MwSt 19% 114,95 €
Endsumme 719,95 €

Für die Bereitstellung der Vermessungsunterlagen und für die Übernahme der Vermessungsschriften in das Kataster fallen zusätzliche Kosten an.

Bei den aufgeführten Kostenermittlungen handelt es sich um Beispiele. Da die Kosten für einen Amtlichen Lageplan von der Grundstücksgröße und für eine Gebäudeeinmessung vom Gebäudewert abhängig sind, ist eine Kostenermittlung immer im Einzelfall notwendig.

Auf Anfrage erstellen wir Ihnen gern eine Kostenschätzung für Ihren speziellen Fall.

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