Zusätzliche Kosten für hoheitliche Vermessungen
Für die ordnungsgemäße Durchführung einer hoheitlichen Vermessung benötigt der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) Unterlagen aus dem Kataster. Hierfür stellt er beim zuständigen Katasteramt einen Antrag auf Messungsvorbereitung. Diese Vermessungsschriften umfassen unter anderem einen Auszug aus der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK), einen Auszug aus dem Automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB), sowie Kopien aller für die Vermessung notwendigen Vermessungsrisse früherer Vermessungen.
Für diese Messungsvorbereitung erhalten Sie als Antragsteller einen Gebührenbescheid. Die Höhe der Gebühren sind in der Vermessungsgebühren- und Kostenordnung (VermGebKO) des Landes Brandenburg festgelegt und richten sich nach Umfang der Vermessung und Aufwand der Vorbereitung. Für die auf den vorangegangenen Seiten beschriebenen Beispiele hoheitlicher Vermessungen würden folgende Kosten entstehen:
Leistungen | Betrag in € |
---|---|
Grenzfeststellung | 175,00 |
Grenzzeugnis | 100,00 |
Abmarkung | 100,00 |
Teilungsvermessung | 175,00 |
Amtlicher Lageplan | 175,00 |
Gebäudeeinmessung | 70,00 |
Nach Abschluss der Vermessung stellt der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur einen Antrag auf Übernahme der Vermessungsschriften in das Kataster beim zuständigen Katasteramt.
Auch die hierfür anfallenden Gebühren sind in der Vermessungsgebühren- und Kostenordnung (VermGebKO) des Landes Brandenburg festgelegt. Sie erhalten als Antragsteller hierfür einen Kostenbescheid vom Katasteramt. Es entstehen für die Übernahme folgende Kosten:
Leistungen | Betrag in € |
---|---|
Teilungsvermessung
| 100,00 |
| 160,00 |
Grenzvermessung | 100,00 |
Gebäudeeinmessung
| 52,50 |
| 82,50 |
Diese Gebühren für die Bereitstellung der Vermessungsunterlagen und für die Übernahme der Vermessungsschriften sind Richtwerte.
Sollten Sie an uns eine Anfrage für eine Kostenschätzung für Ihren speziellen Fall stellen, teilen wir Ihnen selbstverständlich auch die Höhe der zu erwartenden zusätzlichen Kosten mit.