Flurneuordnung

Um ländliche Grundstücke an die Bewirschaftungsmethoden der modernen Landwirtschaft anzupassen, können Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz durchgeführt werden. Diese Verfahren werden von den Flurbereinigungsbehörden verantwortlich begleitet.

Die in einem Flurbereinigungsverfahren notwendigen Vermessungsarbeiten werden in Brandenburg weitgehend durch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure durchgeführt. Ihre Arbeit entlastet die Flurbereinigungsbehörden wesentlich, sie tragen damit zu einer schlanken und leistungsfähigen Landesverwaltung bei.

In den östlichen Bundesländern besteht besonderer Bodenordnungsbedarf. Mit dem umfassenden Nutzungsrecht der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) wurden in der DDR die Ackerschläge nach wirtschaftlichen Grundsätzen ausgerichtet, ohne dabei die Eigentumsstrukturen zu beachten. Das führte dazu, dass heute viele ländliche Grundstücke durch fehlende Zuwegung oder Überbauung nicht eigenständig bewirtschaftbar sind. Das behindert die landwirtschaftliche Produktion und den freien Grundstücksmarkt. Ein weiteres, inzwischen weitgehend gelöstes Problem, war die in der DDR übliche Trennung zwischen Grund- und Gebäudeeigentum.

Beide Landnutzungskonflikte werden mit Verfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz aufgelöst. Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur ist auch hier Partner der Flurbereinigungsbehörde, er setzt die Verfahren in der Örtlichkeit um.

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Jörg Schröder
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