Der Amtliche Lageplan

Der Amtliche Lageplan ist eine der wichtigsten Unterlagen zur Verwirklichung eines Bauvorhabens in Brandenburg. Er stellt im Baugenehmigungsverfahren eine entscheidende Grundlage dar, er ist jeweils erste Bauvorlage für den städtebaulichen Vorbescheid, für das Bauanzeigeverfahren und für die Baugenehmigung. Oft wird er auch als "Lageplan zum Bauantrag" bezeichnet.

Der Amtliche Lageplan wird durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur aufgrund von eigenen Messungen und den maßgeblichen Unterlagen aus dem Liegenschaftskataster gefertigt. Vor Ort werden die Grundstücksgrenzen im erforderlichen Umfang überprüft. Die Gegebenheiten auf dem Baugrundstück und die Nachbarbebauung werden lage- und höhenmäßig aufgemessen und dargestellt.

Der Amtliche Lageplan wird im amtlichen Lage- und Höhenbezugssystem angefertigt. Sein Maßstab soll 1:200 betragen.

Die Hauptinhalte des Amtlichen Lageplans sind nach §3 Abs.2 Brandenburgische Bauvorlagenverordnung:

  1. die Lage des Grundstücks zur Nordrichtung,
  2. die im Grundbuch geführte Bezeichnung des Baugrundstücks und der benachbarten Grundstücke mit den jeweiligen Eigentümerangaben,
  3. die katastermäßigen Flächengrößen und Flurstücksnummern und die Flurstücksgrenzen des Baugrundstücks und der benachbarten Grundstücke,
  4. die Höhenlage der Grenzpunkte des Baugrundstücks oder bei größeren Grundstücken die Höhenlage des engeren Baufeldes,
  5. angrenzende öffentliche Verkehrsflächen mit Angabe der Breite, der Straßengruppe und der Höhenlage,
  6. Festsetzungen eines Bebauungsplans oder einer Satzung für das Baugrundstück über Art und Maß der baulichen Nutzung sowie die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen,
  7. Flächen auf dem Grundstück, die von Grunddienstbarkeiten oder Baulasten betroffen sind
  8. durch Rechtsverordnung oder Satzung geschützte Landschaftsbestandteile sowie Wald auf dem Baugrundstück,
  9. vorhandene bauliche Anlagen auf dem Baugrundstück und deren Abstandsflächen sowie die für die Beurteilung des Vorhabens bedeutsamen vorhandenen baulichen Anlagen auf den Nachbargrundstücken und deren Abstandsflächen.

Diese Tatbestände werden vom ÖbVI mit öffentlichem Glauben beurkundet. Zusätzlich können in Abstimmung mit dem Architekten weitere Angaben nachrichtlich dargestellt werden:

  1. die geplanten baulichen Anlagen unter Angabe der Außenmaße, der Dachform, der Höhenlage des Erdgeschoßfußbodens zur Straße, der Grenzabstände und Abstandsflächen sowie der Lage und Breite der Zu- und Abfahrten,
  2. Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes,
  3. Naturdenkmäler und geschützte Landschaftsbestandteile im Sinne des §8 sowie geschützte Biotope nach §18 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes auf dem Grundstück und den Nachbargrundstücken,
  4. Hochspannungsleitungen,
  5. und sonstige für das Bauvorhaben wichtige Tatbestände.

Diese Angaben ersetzen ganz oder teilweise den Objektbezogenen Lageplan nach §4 BbgBauVorlV.

Der Amtliche Lageplan ist Grundlage für weitere mit der Bauvorlage einzureichenden Pläne. Anhand der Daten des Amtlichen Lageplanes erstellt der Objektplaner den Objektbezogenen Lageplan, den Außenanlagenplan und den Grundstücksentwässerungsplan. Soweit der Amtliche Lageplan bereits den Inhalt dieser Pläne wiedergibt, kann er diese ersetzen.

Die im Amtlichen Lageplan dargestellten Grundstücksgrenzen des Baugrundstücks müssen entsprechend den Vorschriften über die Liegenschaftsvermessung festgestellt sein oder als festgestellt gelten. Kann eine Grundstücksgrenze nicht festgestellt werden, so ist diese Grenze im Amtlichen Lageplan entsprechend zu kennzeichnen.

Beispiel Amtlicher LageplanAmtlicher Lageplan des Flurstücks 575

In nebenstehender Skizze wurde beispielhaft ein Amtlicher Lageplan dargestellt, er ist Bestandteil der Bauvorlage für das Vorhaben auf dem Grundstück 575.

Für die Erstellung des Amtlichen Lageplans berechnet der ÖbVI Gebühren nach der Vermessungsgebühren- und Kostenordnung für das Land Brandenburg. Diese Verordnung sieht Gebührenermäßigungen vor, soweit die Erstellung des Lageplans im Zusammenhang mit anderen erforderlichen Vermessungen steht.

Im Kapitel Hilfe habe ich einige Beispiele für die Kosten hoheitlicher Vermessungstätigkeiten aufgeführt. Auf Wunsch gebe ich gern eine Kostenschätzung ab oder berate Sie in einem persönlichen Gespräch.

Vor einigen Jahren haben wir unser Büro ausgebaut. Den Amtlichen Lageplan zum Bauantrag können Sie als Beispiel downloaden:

PDF-DokumentAmtlicher Lageplan (271kb)

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Jörg Schröder
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